Wir arbeiten weiter!
Trotz Corona werden wir unseren Mandanten solange es geht weiter anwaltlich zur Seite stehen. Gleichzeitig unterstützen natürlich auch wir das wichtige Ziel, die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern.
Deswegen bitten wir unsere Mandanten, uns am besten auf elektronischem Weg (per Email: info@radietz.de bzw. über das Kontaktformular unter www.radietz.de) oder telefonisch unter 0371/301617 zu kontaktieren. Besucher unserer Kanzlei bitten wir um Desinfektion der Hände und Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen. In unserem Besprechungsraum stellen wir Desinfektionsmittel bereit.
Erkrankte Mandanten und Mandanten mit Kontakt zu Infizierten oder Personen aus Risikogebieten bitten wir, uns nicht persönlich aufzusuchen, sondern ausschließlich die oben genannten Kontaktwege zu benutzen.
Wir haben auch für den Fall einer notwendigen Kanzleischließung vorgesorgt. Dank volldigitaler Arbeitsprozesse, virtueller Telefonanlage und intelligenten Email-Weiterleitungen kann der Kanzleibetrieb notfalls auch im Homeoffice aufrechterhalten bleiben.
Bitte vertrauen Sie uns weiter. Wir sind für Sie da.
Erfolg in der Revision
Ein Revisionsverfahren vor einem Bundesgericht ist auch für einen Rechtsanwalt nicht alltäglich. Allein schon die Zulassung der Revision zu erreichen, ist keine einfache Sache. Umso mehr freut es dann, nach 10 Jahren gemeinsamer Anstrengung am Ende zu gewinnen. Am vergangenen Donnerstag wurde in der Revisionssache BVerwG 4 C 10.18 vor dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verhandelt. Am Ende des Sitzungstages erging das Revisionsurteil: Die für meinen Mandanten gegen ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts eingelegte Revision hatte Erfolg.
Hier haben sich neben sorgfältiger juristischer Arbeit vor allem Hartnäckigkeit, Durchhaltevermögen und das Vertrauen in den eigenen Rechtsstandpunkt ausgezahlt.