RA Michael Dietz
Herr Dietz begleitet Existenzgründer bei ihrem Schritt zur Selbständigkeit. Er berät und betreut Mandanten in den auf den Existenzgründer zukommenden Fragen
- des Handels- und Gesellschaftsrechts
- des Namens- und Markenrechts
- des Gewerberechts
- des Wirtschafts- und Vertragsrecht
- der Vertragsgestaltung
- der steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten
Herr RA Dietz ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht.
Fremdsprachenkenntnisse: Englisch.