RA Michael Dietz


Herr Dietz begleitet Existenzgründer bei ihrem Schritt zur Selbständigkeit. Er berät und betreut Mandanten in den auf den Existenzgründer zukommenden Fragen

- des Handels- und Gesellschaftsrechts
- des Namens- und Markenrechts
- des Gewerberechts
- des Wirtschafts- und Vertragsrecht
- der Vertragsgestaltung
- der steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten

Herr RA Dietz ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht.

Fremdsprachenkenntnisse: Englisch.


Kanzlei

Die Kanzlei DIETZ: Philosophie, Mandantenstruktur und Tätigkeitsschwerpunkte.

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Rechtsberatung

Beratung und Vertretung in vorwiegend unternehmens- und wirtschaftsrechtlichen Mandaten.

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Existenzgründung

Der Start in die Selbständigkeit sollte nicht überstürzt erfolgen

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Bewertungen, Fachbeiträge & Blog

im Internet veröffentliche Rechtstipps und Fachbeiträge unserer Kanzlei; Bewertungen durch unsere Mandanten, Blog

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